Netto
Zahlbar ohne Abzug ab Rechnungsdatum, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Leistungen
in Beschriftung, Design und Druck.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RS-WERBE-CENTER
Güllü Özen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über unsere Leistungen – insbesondere Beschriftung, Design, Druck, Schilder und verwandte Arbeiten. Sie gelten nicht allein durch den Besuch dieser Website. Ein Onlineshop besteht nicht.
Sie gelten auch für künftige Aufträge, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Abweichungen von diesen Bedingungen oder gesetzliche Abweichungen werden nur Vertragsinhalt, wenn wir sie in Textform bestätigen. Entgegenstehende Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften unberührt. Klauseln, die davon zu ihrem Nachteil abweichen, gelten ihnen gegenüber nicht.
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit wir nichts anderes angeben. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Steuer nicht gesondert ausgewiesen ist. Ein Angebot bleibt 30 Tage ab Angebotsdatum gültig oder für die im Angebot genannte Frist.
Skizzen, Entwürfe, Abbildungen, Farben und sonstige wesentliche Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Auftrag in Textform bestätigt sind. Preise gelten ab unserem Sitz in 42853 Remscheid und enthalten nicht automatisch Verpackung, Fracht, Versicherung oder sonstige Versandkosten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Ändert der Auftraggeber nach unserem Angebot den Auftrag, dürfen wir den Mehraufwand berechnen, einschließlich nachweisbarer Stillstandszeiten. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke oder Muster, die auf Wunsch angefertigt werden, können wir auch dann berechnen, wenn anschließend kein Auftrag erteilt wird.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Bestellung annehmen – in der Regel durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Beginn der Arbeit oder durch Lieferung. Unaufgefordert übersandte Aufträge müssen wir nicht annehmen.
Zahlbar ohne Abzug ab Rechnungsdatum, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Vom Warenwert, nicht von Fracht, Porto, Versicherung oder Versand.
Empfänger und Konto ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung.
Bei außergewöhnlich großem Materialeinsatz oder besonderen Vorleistungen können wir angemessene Vorauszahlung verlangen, auch wenn das Angebot das nicht gesondert ausweist.
Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Anspruchs durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse gefährdet oder bleibt der Auftraggeber trotz Mahnung in Verzug, können wir Vorauszahlung, sofortige Begleichung offener Rechnungen, das Zurückhalten noch nicht gelieferter Ware und die Einstellung laufender Arbeiten verlangen.
Genannte Termine sind unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zusagen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben – etwa Materialengpässe, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen oder entsprechende Ereignisse bei Vorlieferanten – verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Seite nach angemessener Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
Gerät die Leistung in Verzug, setzt der Auftraggeber uns zunächst eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Ablauf kann er vom noch nicht erfüllten Teil zurücktreten. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Bei Drucksachen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge branchenüblich und berechtigen nicht zur Beanstandung. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge zum vereinbarten Einzelpreis.
Soweit wir versenden, geschieht dies auf Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht bei Unternehmern mit Übergabe an die Transportperson über. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers ab. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gefahrtragungsregeln.
Vom Auftraggeber beigestellte Vorlagen, Daten, Materialien oder Gegenstände behandeln wir mit kaufmännischer Sorgfalt. Eine Versicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber versichert, dass die überlassenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Verletzung entstehen, soweit er sie zu vertreten hat.
An beigestellten Unterlagen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB zu, bis fällige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung erfüllt sind.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Unternehmern gilt der Vorbehalt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Der Auftraggeber tritt, soweit zulässig, bereits jetzt Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Von uns hergestellte oder in Auftrag gegebene Zwischenprodukte – etwa Reinzeichnungen, Filme, Schablonen, Druckplatten oder vergleichbare Werkzeuge – bleiben unser Eigentum, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Unsere gestalterischen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält nur die Nutzungsrechte, die ausdrücklich vereinbart sind. Eine weitergehende Nutzung bedarf unserer Zustimmung.
Verletzt die vertragsgemäße Ausführung Rechte Dritter aufgrund der Vorgaben des Auftraggebers, stellt uns der Auftraggeber von daraus entstehenden Ansprüchen frei, soweit er die Vorgaben zu vertreten hat.
Zur Korrektur übersandte Abzüge, Entwürfe oder Andruckmuster prüft der Auftraggeber sorgfältig – einschließlich Text, Satz, Farbe und Gestaltung. Satzfehler berichtigen wir kostenfrei. Autorenkorrekturen und Änderungen wegen unklarer Vorlagen berechnen wir nach Aufwand. Mit der Druck- oder Produktionsfreigabe geht die Gefahr nicht erkannter Fehler in den freigegebenen Vorlagen auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig.
Für Kaufleute gilt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Verbraucher behalten die gesetzlichen Mängelrechte. Geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe oder Material gegenüber Mustern, Andrucken oder innerhalb einer Auflage sind branchenüblich und kein Mangel.
Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nacherfüllung. Schlägt sie fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber mindern oder – bei einem nicht nur unerheblichen Mangel – vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Erfüllungsort ist 42853 Remscheid, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gerichtsstand ist in diesem Fall Remscheid. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Verbraucher, bleiben unberührt.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Stand: September 2026
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